Allgemeine Geschäftsbedingungen
Am Anreisetag steht Ihnen Ihre gebuchte Unterkunft ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Wir bitten Sie die Unterkunft am Abreisetag bis 10.00 Uhr zu übergeben.
Anzahlung:
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung oder das Ferienhaus bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Die Anzahlung in Höhe von 30% des Reisepreises ist innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu leisten. Den Restbetrag bitten wir bis drei Werktage vor Anreise zu überweisen. Bitte beachten Sie, dass bei Nichterfolgen der Anzahlung Ihre Reservierung stillschweigend storniert werden könnte.
Kto.-Nr. 500090
BLZ 74151450
Sparkasse Regen-Viechtach
IBAN: DE87 7415 1450 0000 5000 90
SWIFT BIC: BYLADEM1REG
Betreff: Anzahlung Aufenthalt von … bis …
Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.
Die Einsparungen betragen circa 15% des Übernachtungspreises zzgl. der zu zahlenden Kurtaxe.
Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Ferienwohnungen und – häuser nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu meiden. Ist es dem Gastgeber möglich, die nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vergeben, so entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum. Der Gastgeber behält sich vor für die Abwicklung der Stornierung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,-€ zu berechnen.
Bis zur anderweitigen Vermietung der Ferienwohnung/ des Ferienhauses hat der Gast für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu bezahlen.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.